Klasse B (normaler Autoführerschein)
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse B dürfen Kraftwagen bis 3,5t zG (zulässige Gesamtmasse) und Züge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5t geführt werden. Anhänger bis 750kg dürfen sie auch fahren! Selbst wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t hat.
Es ist auch möglich bei uns einen "Automatik" Führerschein zu machen. Damit dürfen sie nur Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren. Wir empfehlen daher den B197 Führerschein zu machen.
Beinhaltet:
- AM (Zwei-drei- und vierrädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50cm³ und eine bbH von max 45 km/h, Leistung bei Elektro-bzw Dieselmotor max 4kw)
- L (land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH von max 40 km/h [mit Anhängern max 25km/h]; und selbstfahrende- Arbeitsmaschinen, Futtermischmasch. Stapler mit einer max bbH von 25 km/h)
B197
Beim Antrag der Führerscheinklasse B, kann diese Schlüsselzahl mit beantragt werden.
Die Zahl 197 steht dafür, die praktische Prüfung, auf einem Automatik – Fahrzeug durchzuführen, später kannst Du jedoch auch mit manuell geschalteten Autos fahren.
Die Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 läuft, grundsätzlich, wie die “normale” Klasse B – Ausbildung ab. Jedoch:
- Müssen “Schaltfahrstunden” durchgeführt werden
min. 10 Fahrstunden á 45min auf Schaltfahrzeug
- Muss eine Testfahrt mit dem Fahrlehrer “bestanden” werden
Wenn der Antrag auf B197 nicht im Vorfeld mit gestellt wird, kann die Prüfung und die Ausbildung so nicht ablaufen!
Wenn Du mit allem fertig bist, gilt diese Schlüsselzahl auch im EU-Ausland.
Klasse BE (Anhänger)
Wenn die zulässige Gesamtmasse eines Zuges 3,5t übersteigt benötigt man den Führerschein Klasse BE. Allerdings darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht 3,5t übersteigen. Somit ergibt sich eine maximale zG von 7t. Sonst wird Klasse C1E oder sogar CE benötigt.
B96 (Anhänger)
Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt und dadurch die zG des Zuges über 3,5t, aber max bei 4,25t liegt.
Klasse A
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A , dürfen alle Krafträder und Krafträder mit Beiwagen, auch über 35kw Motorleistung gefahren werden.
Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkterwerb)
Oder mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A 2 / dann nur fahrpraktische Prüfung erforderlich
A2
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A2, dürfen mittelschwere Krafträder bis 35kw Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2/kg gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre
A1
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung gefahren werden.
Mindestalter: 16 Jahre
AM
Mit der Klasse AM dürfen zwei-drei- und vierrädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50cm³ und eine bbH von max 45 km/h, Leistung bei Elektro-bzw Dieselmotor max 4kw gefahren werden.
Mindestalter: 16 Jahre
B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann nun um die Schlüsselzahl B196 erweitert werden. Dies ermöglicht Autofahrern den Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1.
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.
Wichtig: Die Fahrerlaubniserweiterung B196 gilt nur innerhalb Deutschlands!
Wer nur wenig Zeit für seine Führerscheinausbildung in Anspruch nehmen möchte, dem sei unsere Ferienfahrschule empfohlen. Unsere angebotenen Intensivkurse (oft auch Crash-Kurse genannt) ermöglichen es, in kürzester Zeit einen Führerschein zu bekommen.