Führerscheinklassen

 Hier findest Du Informationen zu allen angebotenen Führerscheinklassen und Details über die theoretische und praktische Führerscheinausbildung.

Auto

Alle unsere Fahrzeuge sind top gepflegt und im Auto wird natürlich nicht geraucht! Du wirst sehen, mit unseren Autos macht das Fahren Spaß. Seit vielen Jahren vertrauen wir auf Volkswagen. Sehr zuverlässig und angenehm zu fahren. Mit schrittweiser Ausbildung vom Einfachen zum Schweren wird Euch die Ausbildung sicher Spaß machen. Ausbildung mit System zum Ziel. 

Klasse B (normaler Autoführerschein)
 Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse B dürfen Kraftwagen bis 3,5t zG (zulässige Gesamtmasse) und Züge bis zu einer Gesamtmasse von 3,5t geführt werden. Anhänger bis 750kg dürfen sie auch fahren! Selbst wenn das Zugfahrzeug schon 3,5t hat. 
Es ist auch möglich bei uns einen "Automatik" Führerschein zu machen. Damit dürfen sie nur Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren. Wir empfehlen daher den B197 Führerschein zu machen. 

Beinhaltet:

- AM (Zwei-drei- und vierrädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50cm³ und eine bbH von max 45 km/h, Leistung bei Elektro-bzw Dieselmotor max 4kw)

- L (land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit bbH von max 40 km/h [mit Anhängern max 25km/h]; und selbstfahrende- Arbeitsmaschinen, Futtermischmasch. Stapler mit einer max bbH von 25 km/h) 

 

B197
Beim Antrag der Führerscheinklasse B, kann diese Schlüsselzahl mit beantragt werden.
Die Zahl 197 steht dafür, die praktische Prüfung, auf einem Automatik – Fahrzeug durchzuführen, später kannst Du jedoch auch mit manuell geschalteten Autos fahren.
 

Die Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 läuft, grundsätzlich, wie die “normale” Klasse B – Ausbildung ab. Jedoch:

- Müssen “Schaltfahrstunden” durchgeführt werden
min. 10 Fahrstunden á 45min auf Schaltfahrzeug

- Muss eine Testfahrt mit dem Fahrlehrer “bestanden” werden

Wenn der Antrag auf B197 nicht im Vorfeld mit gestellt wird, kann die Prüfung und die Ausbildung so nicht ablaufen!

Wenn Du mit allem fertig bist, gilt diese Schlüsselzahl auch im EU-Ausland. 

Klasse BE (Anhänger)
Wenn die zulässige Gesamtmasse eines Zuges 3,5t übersteigt benötigt man den Führerschein Klasse BE. Allerdings darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht 3,5t übersteigen. Somit ergibt sich eine maximale zG von 7t. Sonst wird Klasse C1E  oder sogar CE benötigt.

B96 (Anhänger)
Wenn ein Anhänger gezogen werden soll, dessen zulässige Gesamtmasse 750kg übersteigt und dadurch die zG des Zuges über 3,5t, aber max bei 4,25t liegt.
 

Motorrad

Unter anderem auch im Zweiradbereich profitiert Ihr durch unsere langjährige eigene Fahrpraxis und die Erfahrung als Ausbilder. Wir verfügen über genügend Tricks und Kniffe Euch die nötige Beherrschung des Motorrads zu vermitteln. Denn nur wer selber fährt, weiß auch wovon er spricht. Ihr lernt auf Top gepflegten Motorrädern (mit ABS) und wenn Ihr wollt begleiten wir Euch auch mit dem Motorrad. Was vor allem auf dem Übungsplatz und bei den Sonderfahrten den Vorteil hat, dass wir Euch auch mal was vorfahren können und Euch auf Landstraßen unter anderem die richtige Fahrlinie zu zeigen. Natürlich fangen wir auf abgesperrten Plätzen mit den ersten “Geh-Versuchen” an. Mit gezielten Übungen erlernt Ihr vor allem gefahrlos den Umgang mit dem Motorrad.

Klasse A
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A , dürfen alle Krafträder und Krafträder mit Beiwagen, auch über 35kw Motorleistung  gefahren werden.

Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkterwerb)

Oder mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A 2 / dann nur fahrpraktische Prüfung erforderlich 


A2
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A2, dürfen mittelschwere Krafträder bis 35kw Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von max. 0,2/kg gefahren werden.
Mindestalter: 18 Jahre

A1
Nach dem Erwerb der Führerscheinklasse A1 dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 KW Motorleistung gefahren werden.
Mindestalter: 16 Jahre
 
AM
Mit der Klasse AM dürfen zwei-drei- und vierrädige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50cm³ und eine bbH von max 45 km/h, Leistung bei Elektro-bzw Dieselmotor max 4kw gefahren werden.
Mindestalter: 16 Jahre

B196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann nun um die Schlüsselzahl B196 erweitert werden. Dies ermöglicht Autofahrern den Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1.
Mindestalter: 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B.

Wichtig: Die Fahrerlaubniserweiterung B196 gilt nur innerhalb Deutschlands!

Ferienfahrschule/Intensivkurse

Wer nur wenig Zeit für seine Führerscheinausbildung in Anspruch nehmen möchte, dem sei unsere Ferienfahrschule empfohlen. Unsere angebotenen Intensivkurse (oft auch Crash-Kurse genannt) ermöglichen es, in kürzester Zeit einen Führerschein zu bekommen.

 



Kurse und Seminare

Wir bieten auch Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) und Fahreignungsseminare (FES) an. Sprechen sie uns dafür einfach persönlich an.

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